Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Bedingungen des Hotels Casa Sisu von RMCasale Sagl

Allgemeine Bedingungen (im Folgenden: AB)

 

1. Anwendungsbereich

Diese allgemeinen Bedingungen gelten für die Bereitstellung von Hotelzimmern sowie für alle damit verbundenen Dienstleistungen und Leistungen, einschliesslich etwaiger im Voraus erbrachter Leistungen zugunsten des Gastes.

Etwaige vom Gast vorgesehene allgemeine Bedingungen sind nicht anwendbar, es sei denn, es wurde zuvor schriftlich etwas anderes vereinbart. Dies gilt auch für die mögliche Aufhebung der Schriftformerfordernis.

Unter Gast im Sinne dieser AB wird sowohl der Endverbraucher als auch das kommerziell tätige Unternehmen verstanden.

2. Vertragspartner

Die Vertragspartner sind RMCasale Sagl (im Folgenden: "Hotel") auf der einen Seite und der Auftraggeber/Kunde (im Folgenden: "Kunde") auf der anderen Seite.

3. Beginn des Vertragsverhältnisses

Das Vertragsverhältnis entsteht mit dem Versand der elektronischen Bestätigung durch den Kunden.

Etwaige Änderungen und Stornierungen können nur im Rahmen dieser AGBs erfolgen. Wenn eine dritte Partei die Buchung im Namen des Gastes vorgenommen hat, haften der Gast und die dritte Partei gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Übernachtung und den damit verbundenen Dienstleistungen.

4. Preise
Die Preise für die Überlassung von Zimmern und sonstigen Hotelleistungen verstehen sich ausschliesslich in Schweizer Franken (CHF) und schliessen die Mehrwertsteuer nach schweizerischem Recht ein.

5. Kurtaxe
Die Kurtaxe wird gemäss dem kantonalen Tourismusgesetz (LTur) und der dazugehörigen Verordnung über die Tourismusabgaben separat in Rechnung gestellt.

6. Bürgschaft, Rechnungsstellung, Vorauszahlung
Jede Reservierung muss durch eine gültige Kreditkarte garantiert werden.
Bei Vorauszahlung muss der Gesamtbetrag bis zu dem in der Buchungsbestätigung angegebenen Termin (in der Regel 7 Tage vor Beginn der Übernachtung) bezahlt werden.
Wenn eine Vorauszahlung vereinbart wurde, muss der Gesamtbetrag auf jeden Fall vor der Abreise des Gastes beglichen sein. Andernfalls wird der ungedeckte Betrag dem Gast beim Check-out in Rechnung gestellt. Die Vorauszahlungen enthalten die Mehrwertsteuer.

7. Check-in und Check-out

         Die Hotelzimmer stehen den Gästen ab 15.00 Uhr zur Verfügung. Die Gäste   müssen am Tag ihrer Abreise bis 12 Uhr aus den Zimmern auschecken.

         Je nach Verfügbarkeit des Hotels kann ausnahmsweise ein später Check-out bis       14.00 Uhr kostenlos und bis 18.00 Uhr zum halben Preis gewährt werden, danach                  gilt der volle Tagestarif.

         Möchte ein Gast das Hotelzimmer vor 15.00 Uhr beziehen, ist es zwingend     erforderlich, das Zimmer auch für die vorangegangene Nacht zum vollen Preis zu             reservieren.

8. Nutzung und Rückgabe des Hotelzimmers

Das Hotelzimmer sowie die zur Verfügung gestellten Gegenstände, Geräte und Möbel dürfen ausschliesslich bestimmungsgemäss verwendet werden.

Das Hotel übernimmt keine Haftung für Schäden und Verletzungen, die durch unsachgemässe Nutzung der zur Verfügung gestellten Gegenstände, Geräte oder Möbel entstehen.

Eine unsachgemässe Nutzung liegt insbesondere vor, wenn mehr Personen als vorgesehen oder als bei der Buchung angegeben das/die Hotelzimmer belegen.

Vom Gast vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden können dem Gast in Rechnung gestellt werden.

Der Gast haftet gegenüber dem Hotel für alle Schäden oder Verluste, die er oder seine Begleiter (zum Beispiel eine Pflegekraft oder ein Teilnehmer an einer Veranstaltung) verursachen, ohne dass das Hotel deren Verschulden nachweisen muss.

Das Rauchen in den Hotelzimmern ist verboten. Bei Verstoss gegen diese Vorschrift können dem Gast zusätzliche Kosten (zum Beispiel erhöhte Reinigungskosten, Verdienstausfall usw.) in Rechnung gestellt werden.

Die folgenden Kosten können vom Hotel übernommen und dem Gast in Rechnung gestellt werden:

Zuschlag für Reinigung/Ionisierung                                    pauschal CHF 200.-

Verdienstausfall                                                                                   je nach Kosten

(zum Beispiel bei vorübergehender Nichtverfügbarkeit des Zimmers)

Einsatz der Feuerwehr                                                                    je nach Rechnung

(Auslösung des Brandmeldesystems)                             (in der Regel zwischen CHF 1'800.- und CHF 3'000.-)

9. Nutzung des Wi-Fi

Der Gast ist ausschliesslich für die Nutzung seiner Zugangsdaten zum Wi-Fi-Netzwerk verantwortlich. Er haftet vollumfänglich für jeden Missbrauch und jedes illegale Verhalten während der Nutzung der Internetverbindung und trägt allein die Konsequenzen aller Aktivitäten im Internet.

10. Kinder und Zustellbetten

Kinder bis einschliesslich 5 Jahre zahlen nichts für die Übernachtung in einem verfügbaren Babybett.

Ein Zustellbett im Zimmer kostet 80.- CHF pro Nacht.

Das Familienzimmer bietet Platz für bis zu 4 Personen

Für die dritte Person wird ein Aufpreis von 60.- CHF pro Nacht berechnet, und für die vierte Person beträgt der Aufpreis 50.- CHF pro Nacht.

11. Frühstück

Das Frühstück ist im Zimmerpreis inbegriffen.

12. Teilrechnung und Endrechnung

Während des Aufenthalts erhält der Kunde jede Woche eine Teilrechnung, die die von ihm in Anspruch genommenen Dienstleistungen und Leistungen umfasst. Die Endrechnung muss spätestens bei der Abreise bezahlt werden.

13. Stornierungsbedingungen

Jede Stornierung muss spätestens 24 Stunden vor dem geplanten Check-in-Datum mitgeteilt werden, in jedem Fall jedoch spätestens bis 12 Uhr des Vortages der geplanten Ankunft.

Bei einer Stornierung nach der in den AB festgelegten Höchstfrist oder wenn der Gast zum geplanten Check-in-Zeitpunkt nicht erscheint, werden Stornokosten berechnet.

In bestimmten Zeiträumen können die Parteien eine längere Stornofrist vereinbaren. In diesem Fall wird der Zeitraum schriftlich in der Buchung festgehalten.

Bei Stornierung einzelner Zimmer werden die folgenden Beträge erstattet:

  • bis 20 Tage vor dem Check-in-Datum: der gesamte Preis des gebuchten Zimmers;
  • zwischen 14 und 19 Tagen vor dem geplanten Check-in: 75 % des Preises des gebuchten Zimmers;
  • zwischen 7 und 13 Tagen vor dem Check-in: 50 % des Preises des gebuchten Zimmers;
  • zwischen 1 und 6 Tagen vor dem geplanten Check-in: 25 % des Preises des gebuchten Zimmers;
  • zwischen 0 und 1 Tag vor dem Check-in oder bei Nichtanreise (No-Show): der gesamte Preis des Zimmers wird einbehalten.

Bei Stornierung von in Gruppe gebuchten Zimmern werden die folgenden Beträge erstattet:

  • bis 20 Tage vor dem Check-in-Datum: der gesamte Preis des gebuchten Zimmers;
  • zwischen 14 und 19 Tagen vor dem geplanten Check-in: 75 % des Preises des gebuchten Zimmers;
  • zwischen 7 und 13 Tagen vor dem Check-in: 50 % des Preises des gebuchten Zimmers;
  • zwischen 1 und 6 Tagen vor dem geplanten Check-in: 25 % des Preises des gebuchten Zimmers;
  • zwischen 0 und 1 Tag vor dem Check-in oder bei Nichtanreise (No-Show): der gesamte Preis des Zimmers wird einbehalten.

Im Falle einer vorzeitigen Abreise im Vergleich zur Buchung sind alle gebuchten Nächte dennoch zu zahlen. Stornierungen von Gruppenbuchungen sind nur nach Verfügbarkeit und Kapazitäten von Casa Sisu von RMCasale Sagl zulässig. Diese werden gegebenenfalls wie in den vorhergehenden Absätzen beschrieben erstattet.

14. Rücktritt des Hotels

Wenn eine Vorauszahlung oder andere zwischen den Parteien vereinbarte Garantien gemäss Punkt 5 der AB nicht eingehalten werden, ist das Hotel berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

Das Hotel ist auch berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn der Beginn des Vertragsverhältnisses, seine Fortsetzung oder die vollständige Erfüllung des Vertrags für das Hotel nicht mehr zumutbar ist, insbesondere in den folgenden Fällen:

ein Fall höherer Gewalt oder ein anderes dem Hotel nicht zurechenbares Ereignis lässt erwarten, dass die Erfüllung des Vertrags unzumutbar ist,

ein Zimmer und/oder andere Bereiche der Hotelinfrastruktur werden mit irreführenden oder falschen Angaben zu wesentlichen Fakten (zum Beispiel Angaben zur Identität des Gastes oder zum Zweck des Aufenthalts) gebucht,

wenn das Hotel vernünftige Gründe hat zu glauben, dass die Nutzung der Hoteldienstleistungen den ordnungsgemässen Geschäftsbetrieb der Einrichtung, die Sicherheit oder den Anstand und den Respekt gegenüber anderen Gästen und dem Hotel stören könnte, sofern dies nicht dem Hotel zuzurechnen ist.

In den oben genannten Fällen ist das Hotel berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, und alle Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Vorauszahlungen des Kunden oder Zahlungsgarantien verbleiben rechtmässig beim Hotel.

15. Haftung des Hotels

Die Haftung des Hotels gegenüber dem Kunden ist nur gegeben, wenn der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde und nur, wenn der Schaden eine direkte Folge der Nichterfüllung einer vertraglichen Verpflichtung ist. In jedem Fall darf die Höhe der Entschädigung nicht den vom Kunden für den Aufenthalt in der Unterkunft tatsächlich gezahlten Betrag übersteigen.

Wenn es zu Störungen oder Mängeln bei den vom Hotel angebotenen Dienstleistungen kommt und das Hotel hiervon Kenntnis erhält oder der Kunde es unverzüglich informiert, wird das Hotel sich bemühen, die Situation zu beheben.

Bei Verlust oder Beschädigung persönlicher Gegenstände des Gastes im Hotel haftet das Hotel nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten. Wenn das Hotel gesetzlich für das Verhalten Dritter haftet, haftet das Hotel nur bei grober Fahrlässigkeit. Die Haftung des Hotels ist ausgeschlossen, wenn der Dritte den Schaden vorsätzlich verursacht hat.

Die Haftung des Hotels ist ausdrücklich auf den Betrag begrenzt, der durch die Haftpflichtversicherung des Hotels gedeckt ist, insbesondere für Schäden an Dritten und indirekte Schäden. Die Haftung des Hotels für Wertsachen und Bargeld ist auf maximal CHF 5'000.- begrenzt und nur gegeben, wenn diese an der Rezeption des Hotels hinterlegt wurden, gegen Quittung. Unabhängig davon haftet das Hotel nicht bei höherer Gewalt.

Eventuelle Schadensersatzansprüche des Kunden müssen dem Hotel schriftlich unverzüglich mitgeteilt werden, sobald er von dem Verlust, der Zerstörung oder dem Schaden Kenntnis erlangt.

Im Falle von Verlust oder Beschädigung von Kraftfahrzeugen, die vom Gast geparkt oder gefahren werden, sowie deren Inhalt haftet das Hotel nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Nachrichten, Post und Warensendungen für den Gast werden vom Hotel mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung und Lagerung von Korrespondenz und Waren. Auf Anfrage und gegen Bezahlung kann die Unterkunft auch den Versand von Briefen oder Paketen durch den Gast übernehmen. Bei der Erledigung dieser Aufgaben haftet das Hotel nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

16. Zulassung von Hunden in der Unterkunft

Hunde dürfen nur mit vorheriger Genehmigung und gegen Zahlung eines Aufpreises im Hotel untergebracht werden. Der Gast, der einen Hund mitbringt, muss diesen ständig beaufsichtigen oder auf eigene Kosten eine geeignete Person einstellen, die das Tier überwacht.

17. Schlussbestimmungen, anwendbares Recht, Gerichtsstand und Wahl des Wohnsitzes

Etwaige vom Kunden vorgenommene Änderungen oder Ergänzungen dieser AB haben keine Wirkung, auch wenn sie schriftlich erfolgen.

Der Erfüllungsort sowie der Zahlungsort befinden sich in 6953 Tesserete.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AB unwirksam oder nichtig sein, berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Klauseln. In diesem Fall verpflichten sich die Parteien, die unwirksame oder nichtige Bestimmung unverzüglich durch eine wirksame und gültige Bestimmung zu ersetzen, die der ursprünglichen Klausel inhaltlich am nächsten kommt. Das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und RMCasale Sagl unterliegt schweizerischem Recht, mit Ausnahme des IPRG sowie anderer möglicherweise anwendbarer internationaler bilateraler und multilateraler Abkommen.

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Vertrag über die Bereitstellung von Hotelzimmern sowie alle damit verbundenen Dienstleistungen und Leistungen ist der Ort der charakteristischen Leistung, nämlich das Bezirksgericht Lugano. Das Bezirksgericht Lugano ist auch für etwaige einstweilige Massnahmen vor einem Rechtsstreit zuständig.

Kunden mit Wohnsitz im Ausland, Kunden ohne festen Wohnsitz oder mit unbekanntem Wohnsitz unterwerfen sich der Zwangsvollstreckung in der Schweiz gemäss Art. 50 Abs. 2 SchKG und wählen als besonderen Wohnsitz in der Schweiz den Sitz von RMCasale Sagl (Via Luigi Canonica 10, 6950 Tesserete – Capriasca, Tessin – Schweiz), der mit der Adresse der Unterkunft übereinstimmt.

Der Kunde mit Wohnsitz im Ausland und der Kunde ohne festen Wohnsitz oder mit unbekanntem Wohnsitz erklärt sich damit einverstanden, dass ihm gerichtliche und/oder vollstreckbare Dokumente von der Pretura von Lugano, den Berufungsgerichten und dem Bundesgericht oder den Vollstreckungsbehörden, einschliesslich Anordnungen und Entscheidungen, an die Adresse des Hotels zugestellt werden.

Im Falle von Abweichungen zwischen den verschiedenen Sprachversionen dieser AB ist die italienische Version massgebend.

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